

Die Mitgliedsvereine des Kreisfeuerwehrverbandes können Zuwendungen für Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehrvereinen beantragen. Die Übergabe der Zuwendung erfolgt dann anlässlich der Jubiläumsfestsitzung durch ein Vorstandsmitglied in Form eines Schecks.
Die Unterstützung ist formlos schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Der Antrag sollte bis zum 31. Januar für das laufende Jahr eingereicht werden.
Die Beitrags-, Gebühren- und Förderordnung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Ehrungen des KFV entsprechend der Ehrungsordnung sind in zwei Stufen möglich:
Der Antrag und die Ehrenordnung können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
